Ab dem 1. Januar 2025 ist es für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend, ihre elektronischen Kassensysteme zu melden. Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 registriert sein. Bei Anschaffungen nach dem 1. Juli 2025 müssen Sie die Meldung innerhalb eines Monats vornehmen. Wenn Sie Beratung wünschen oder die Meldung über uns abwickeln lassen möchten, können Sie an dieser Stelle bequem einen Termin buchen oder uns direkt beauftragen.
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