
Mit Sicherheit in eine solide Zukunft
Die optimale Gestaltung Ihrer privaten Vermögensdispositionen gehört seit der Gründung zu unseren Kernkompetenzen. Der strukturierte Aufbau und die langfristige Sicherheit Ihres Vermögens ist dabei unser Ziel und Anspruch. Wir konzipieren mit Ihnen General- und Vorsorgevollmachten, strukturieren Ihre Vermögensnachfolge und beraten Sie bei der Reduzierung Ihrer Steuerbelastung unter Umgehung struktureller Risiken. Settele & Partner übernimmt dabei Ihre Erklärungspflichten von weniger komplexen bis bin zu grenzüberschreitenden Steuererklärungen.
Steuererklärungen
Wir übernehmen für Sie die Erstellung der Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen. Dabei minimieren und gestalten wir Ihre steuerliche Belastung. Wir sind dabei auf jedes Maß an Komplexität eingestellt. Vom Studenten über private Investoren bis zum Rentner: wir vertreten Sie in jeder Lebenslage.

Testamentsgestaltung
Bei Überlegung zur strukturierten Übergabe Ihres Vermögens auf die kommende Generation stehen wir Ihnen zur Seite. Wir planen, auf der Prämisse der geringstmöglichen Erbschafts- und Schenkungsteuerbelastung und einer maximalen Sicherheit für Sie, Ihre persönliche Vermögensnachfolge. Dabei können verschiedenste Überlegungen eine Rolle spielen:
- Erben und Vermächtnisnehmer positionieren
- Der Umgang mit Pflichtteilen oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Gerechte Übertragung von Vermögen auf mehrere potentielle Erben
- Ausschluss potentieller Erben
- Übertragung von Vermögen auf eine neu zu errichtende oder eine bestehende Stiftung
- Vorteilhaftigkeit von Vor- und Nacherbschaften
- Errichtung von vermögensverwaltenden Gesellschaften zur Fortführung des Familienvermögens
- Vorweggenommene Vermögensübertragungen unter Einräumung von Nießbrauchrechten oder sonstigen Gegenleistungen
Testamentsvollstreckung
Bei komplexen Übertragungen von Vermögen im Rahmen einer Erbschaft ist die Strukturierung und Auseinandersetzung des Vermögens nach dem Tod erforderlich. Dazu benötigt man zum einen die fachliche Kompetenz als auch den empathischen Umgang mit den unterschiedlichen Positionen der Nachfolger. Hier kann es erforderlich sein, dass man im Rahmen eines Testaments Testamentsvollstreckung anordnet. Wir übernehmen diese Rolle gerne für Sie und setzen Ihre Vorstellungen professionell für Sie um. Eine Testamentsvollstreckung kann unter anderem sinnvoll sein wenn:
- Potentielle Erben ausgeschlossen oder nur partiell bedacht werden
- Komplexe Vermögen auseinanderzusetzen sind
- Minderjährige Kinder als Erben eingesetzt werden oder erst ab einem bestimmten Zeitpunkt Zugriff auf ihr Erbe haben sollen
- Firmen bis zur erfolgreichen Verpflichtung eines neuen Geschäftsführers fortgeführt werden müssen
- Firmen nach dem Tod veräußert werden sollen oder müssen
- Übertragung von Vermögen auf eine neu zu errichtende Stiftung erfolgt